Fastenkur und Krankenkasse: Was wird bezuschusst?

Anna Gellert
Geschrieben von: Ernährungswissenschaftlerin
  • Veröffentlicht:
  • Aktualisiert:
  • 7 Min. Lesezeit
Tisch mit Kräutertee, Notizbuch, Brille und einer Mappe im Sonnenlicht

Aktualisiert: Oktober 2026

Kurz gesagt: Eine Fastenkur, die Du selbst zu Hause machst, zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Bezuschusst werden zertifizierte Präventionskurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft sind. Eine Fastenkur in einer Rehaklinik kann nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Welche Leistungen es genau gibt, unterscheidet sich je nach Kasse, frage vorher nach. Stand: Oktober 2026.

Viele fragen sich, ob die Kasse eine Fastenkur mitträgt. Hier steht, was wir belegen konnten, und was Du selbst bei Deiner Kasse klären musst.

Zahlt die Krankenkasse eine Fastenkur?

Nicht pauschal. Eine Fastenkur auf eigene Faust, ob mit Säften, Suppen oder Brühe, ist keine Kassenleistung. Anders ist es bei zertifizierten Präventionskursen und in bestimmten Fällen bei medizinisch begründeten Maßnahmen in Kliniken.

Die AOK schreibt: „Eine Fastenkur in einer Rehaklinik kann nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.“ Die Leistungen unterscheiden sich je nach AOK-Region. Welche Voraussetzungen das sind, steht nicht allgemein fest, Du musst sie bei Deiner Kasse erfragen. Wir können keine Zusage vermitteln.

Wichtig für die Praxis: Die Rechtslage und die Satzungsleistungen der Kassen ändern sich. Was heute gilt, kann nächstes Jahr anders sein. Nutze deshalb die aktuellen Angaben Deiner Kasse auf ihrer Website oder am Telefon und verlass Dich nicht auf Forenberichte oder alte Erfahrungen. Das gilt auch für unseren Beitrag, den wir mit dem Stand Oktober 2026 geschrieben haben und der die Rückfrage bei Deiner Kasse nicht ersetzt.

Was sind Präventionskurse nach § 20 SGB V?

Kurse, die Krankheiten vorbeugen sollen und die gesetzliche Krankenkassen bezuschussen. Die Qualität solcher Kurse prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention. Die TK nennt als Voraussetzungen für ihren Zuschuss: festes Anfangs- und Enddatum mit fester Teilnehmergruppe, eine gültige Zertifizierung (maximal drei Jahre) und eine Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine.

Die AOK bietet Kurse in vier Bereichen an: Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung und Suchtmittel. Fasten als eigenes Kursthema nennt die AOK auf der Übersichtsseite nicht. Wer zertifizierte Ernährungskurse sucht, schaut in die Kurssuche seiner Kasse. Das sind zum Beispiel Kurse zu ausgewogener Ernährung, die als Alltagseinstieg nach einer Fastenkur sinnvoll sein können.

Wie viel Zuschuss gibt es für Gesundheitskurse?

Das hängt von der Kasse ab. Als Beispiel nennt die TK ab dem 15. Oktober 2024: 80 Prozent der Kursgebühren, höchstens 150 Euro für einen Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs. Zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr sind möglich. Davor lagen die Obergrenzen bei 75 Euro für Präsenzkurse und 100 Euro für Online-Kurse.

Beispiel Kursgebühr 80 Prozent Zuschuss (TK-Regel)
Online-Kurs 100 Euro 80 Euro 80 Euro
Kurs vor Ort 200 Euro 160 Euro 150 Euro (Deckel)
Kombinationskurs 400 Euro 320 Euro 300 Euro (Deckel)

Die Beispiele rechnen nur die TK-Regel nach. Andere Kassen können andere Beträge haben. Prüfe vor der Buchung, ob der Kurs zertifiziert ist, sonst gibt es nichts.

Gibt es Zuschüsse für Fastenwochen und Gesundheitsreisen?

Unter Umständen. Die TK übernimmt nach eigener Angabe durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Gesundheitsreisen, die ab dem 15. Oktober 2024 begonnen wurden. Gemeint sind Präventionsangebote, die nicht am Wohnort stattfinden und mit einer Übernachtung verbunden sind. Es gelten dieselben Obergrenzen wie bei Gesundheitskursen.

Ob eine bestimmte Fastenwoche darunter fällt, nennt die TK nicht pauschal. Frage vor der Buchung bei der Kasse nach und lass Dir bestätigen, dass das Angebot zertifiziert ist. Für das Fasten selbst gilt: Dauer und Energiezufuhr entscheiden, wie viel Begleitung sinnvoll ist. Die Unterschiede erklären wir unter Fastenarten: Welche ist die Richtige für mich?

Was zahlt man bei Heilfasten in einer Klinik?

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach AOK entscheiden Ärztinnen und Ärzte, ob eine stationäre Heilfastenkur oder eine ambulante ärztliche Betreuung passend ist. Alternativ können zertifizierte Fastenleiter begleiten. Eine feste Kostenübernahme für Heilfasten nennt die AOK nicht.

Zur Einordnung beschreibt die AOK das Heilfasten nach Buchinger mit 250 bis 500 kcal pro Tag, einem Vorbereitungstag mit etwa 1.000 kcal weniger und drei Aufbautagen. Als optimale Dauer nennt sie 2 bis 4 Wochen. Schwangere, Stillende und Kinder sollten nicht fasten. Wer eine Kurmaßnahme beantragen will, spricht den Weg mit Arzt und Kasse ab, bevor Kosten entstehen.

Diese Fragen helfen bei der Anfrage: Welche Voraussetzungen gelten für eine Fastenkur in einer Klinik? Brauche ich eine ärztliche Verordnung oder einen Antrag? Welche Einrichtungen sind zugelassen? Welche Zuzahlung entsteht? Schreib Dir die Antworten auf, am besten mit Datum und Namen der Ansprechperson, und bewahre Rechnung und Teilnahmebescheinigung auf. Das spart Dir im Streitfall Zeit und Nerven.

Wie gehst Du vor, wenn Du einen Zuschuss möchtest?

In fünf Schritten, bevor Du etwas buchst. Es ist wichtig, in dieser Reihenfolge vorzugehen.

Schritt Was Du tust
1 Beim Arzt klären, ob Fasten für Dich geeignet ist
2 Bei der Kasse fragen, welche Kurse und Reisen bezuschusst werden
3 Prüfen, ob der Anbieter von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist
4 Kurs besuchen, mindestens 80 Prozent der Termine
5 Teilnahmebescheinigung zur Kasse schicken

Das Muster stammt aus den TK-Voraussetzungen und gilt nur sinngemäß für andere Kassen. Bei der AOK sind für manche Angebote Gutscheine nötig, wie sie auf ihrer Kursseite schreibt.

Und wie sieht es bei der Saftkur aus?

Eine Saftkur kaufst Du selbst. Uns ist keine gesetzliche Kasse bekannt, die Produkte wie unsere Säfte oder Suppen bezuschusst, wir können das aber nicht für jede Kasse ausschließen. Frag im Zweifel nach. Dafür kannst Du die Kosten gut planen: 1 Tag kostet ab 35,50 EUR, 3 Tage ab 99,75 EUR, 5 Tage ab 162,75 EUR und 7 Tage ab 227,50 EUR (Stand Oktober 2026).

Mit dem Saftkur-Kostenrechner siehst Du die Preise je Variante. Die Hinweise zur Eignung gelten unabhängig von der Kasse: nicht für Schwangere, Stillende, Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Wer ohne Zuschuss Kosten sparen möchte, hat Optionen: Mit einer kürzeren Kur testest Du erst, ob das Fasten zu Dir passt. Unsere kostenlosen Pläne helfen bei der Organisation, zum Beispiel der Saftkur-Plan als PDF oder der Heilfasten-Plan. Wer ein zertifiziertes Programm sucht, kombiniert das Beste aus beidem: erst einen bezuschussten Ernährungskurs besuchen, dann eine kurze Kur ausprobieren. So lernst Du den Alltag nach dem Fasten kennen und holst gleichzeitig den Zuschuss ab, den Deine Kasse anbietet.

Passend dazu von frank.

Wenn Du eine selbstbezahlte, kurze Kur ausprobieren möchtest, findest Du in der Saftkur-Kollektion Kuren von einem bis sieben Tagen, ab 35,50 EUR für einen Tag (Stand Oktober 2026).

Das könnte Dich auch interessieren

Häufige Fragen zu Fastenkur und Krankenkasse

Übernimmt die Krankenkasse eine Saftkur?

In der Regel nein. Zuschüsse gibt es für zertifizierte Präventionskurse, nicht für gekaufte Säfte. Frag bei Deiner Kasse nach.

Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention?

Die Stelle zertifiziert Präventionskurse nach festen Qualitätskriterien. Laut TK werden nur zertifizierte Kurse bezuschusst.

Wie viel zahlt die TK für Gesundheitskurse?

Ab 15. Oktober 2024 80 Prozent der Gebühren, maximal 150 Euro pro Einzelkurs und 300 Euro für Kombinationskurse, zwei Kurse pro Jahr.

Zahlt die Kasse Heilfasten in der Klinik?

Eine Fastenkur in einer Rehaklinik kann laut AOK nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Das klärst Du vorab mit Arzt und Kasse.

Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung für das Fasten?

Für Präventionskurse meist nicht, für Kuren in Kliniken ja. Bei Vorerkrankungen ist die ärztliche Rücksprache in jedem Fall sinnvoll.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung. Bei Beschwerden, Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Medikamenteneinnahme sprich bitte vorher mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin.

Fragen, die dieser Artikel beantwortet

Quellen

  1. TK: Kostenübernahme Präventionskurse
  2. TK: Gesundheitsreisen
  3. AOK: Gesundheitskurse
  4. AOK: Heilfasten nach Buchinger
Anna Gellert
Teilen Facebook X LinkedIn WhatsApp